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"training": {
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"ort": {
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"name": "Sporthalle der Grundschule Harheim",
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"strasse": "In den Schafgärten 25",
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"ort": "Frankfurt am Main"
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"zeiten": [
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"tag": "Dienstag",
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"von": "17:30",
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"bis": "19:30",
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"gruppe": "Schüler/Jugend (ab 6 Jahre)"
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{
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"id": "2",
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"tag": "Dienstag",
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"von": "19:30",
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"bis": "22:30",
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"gruppe": "Damen und Herren"
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"id": "3",
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"tag": "Donnerstag",
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"bis": "22:30",
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"gruppe": "Damen und Herren"
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"trainer": [
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"id": "1",
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"name": "Torsten Schulz",
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"lizenz": "C-Trainer",
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"schwerpunkt": "Nachwuchsförderung",
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"zusatz": "Erwachsenen bei Wunsch zur Verfügung"
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"name": "Thomas Steinbrech",
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"lizenz": "Kindertrainer",
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"schwerpunkt": "Nachwuchsförderung",
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"id": "3",
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"name": "Magda Schwallbach",
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"schwerpunkt": "Unterstützung & Betreuung",
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"mitgliedschaft": [
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"typ": "Erwachsene",
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"features": [
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"Unbegrenztes Training",
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"Teilnahme am Punktspielbetrieb"
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"id": "2",
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"typ": "Kinder/Jugend",
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"beschreibung": "Bis 18 Jahre",
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"preis": 72,
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"features": [
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"Unbegrenztes Training",
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"Teilnahme an Turnieren",
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"Teilnahme an Punktspielen (wenn möglich)"
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]
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"id": "3",
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"typ": "Passiv",
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"beschreibung": "Unterstützen Sie Ihren Lieblingsverein",
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"preis": 30,
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"features": [
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"Unterstützung des Vereins"
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]
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],
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"verein": {
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"name": "Harheimer Tischtennis-Club 1954 e. V. (HTC)",
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"strasse": "",
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"plz": "",
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"useVorsitzenderAddress": true
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"vorsitzender": {
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"vorname": "Roger",
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"nachname": "Dichmann",
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"strasse": "Reginastr. 46",
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"ort": "Frankfurt",
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"telefon": "06101 122",
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"stellvertreter": {
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"vorname": "Jürgen",
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"nachname": "Kratz",
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"strasse": "Bürgerstr. 68",
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"plz": "60437",
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"ort": "Frankfurt",
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"telefon": "06101-43221",
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"email": ""
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"kassenwart": {
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"vorname": "Olaf",
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"nachname": "Nüßlein",
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"strasse": "Am Eschbachtal 52",
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"plz": "60437",
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"ort": "Frankfurt",
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"telefon": "06101-47469",
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"email": ""
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"schriftfuehrer": {
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"vorname": "Jürgen",
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"nachname": "Dichmann",
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"strasse": "In der Fuchskaut 4",
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"plz": "60437",
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"ort": "Frankfurt",
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"strasse": "",
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"website": {
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"verantwortlicher": {
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"vorname": "Torsten",
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"nachname": "Schulz",
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"email": "tsschulz@tsschulz.de"
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},
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"seiten": {
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"ueberUns": "<div class=\"space-y-6\"><h3 class=\"text-3xl font-display font-bold text-gray-900\">Ein familiärer Verein mit Tradition</h3><p class=\"text-lg text-gray-600 leading-relaxed\">Wir sind ein kleiner, selbständiger, familiärer Verein mit ca. 40 Mitgliedern. Wir nehmen zurzeit mit fünf Erwachsenenmannschaften an der Punktspielrunde teil.</p><p class=\"text-lg text-gray-600 leading-relaxed\">Seit der Saison 2025/26 werden wir auch wieder mit einer Jugendmannschaft aktiv.</p><p class=\"text-lg text-gray-600 leading-relaxed\">Wir trainieren zweimal wöchentlich in der Turnhalle der Grundschule Harheim mit anschließendem gemütlichem Beisammensein in einer der lokalen Gaststätten. Jährlich finden außerdem unsere Vereinsmeisterschaften statt.</p><div class=\"bg-primary-50 border-l-4 border-primary-600 p-6 rounded-lg\"><h4 class=\"text-xl font-semibold text-primary-800 mb-3\">Wir suchen Verstärkung!</h4><p class=\"text-primary-700 mb-4\">Wir suchen ständig Verstärkungen für unsere Mannschaften!</p><p class=\"text-primary-700 font-medium\">Alle Tischtennis-Begeisterten sind herzlich zu einem Probetraining eingeladen!</p></div></div>",
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"geschichte": "<div class=\"prose prose-lg max-w-none\"><h1 class=\"text-xl text-gray-600 mb-8\">Die bewegte Geschichte des Harheimer Tischtennis Clubs seit 1954.</h1><div class=\"space-y-6 mb-8\"><p class=\"text-lg text-gray-700\">Nach dem zweiten Weltkrieg entwickelte sich sprunghaft der Tischtennissport in der Bundesrepublik. Auch in der damaligen Gemeinde Harheim gab es junge Menschen, die an diesem neuen Sport Gefallen fanden, so dass am <strong>10.05.1950</strong> durch deren Initiative eine Tischtennisabteilung innerhalb der Sportgemeinschaft Harheim (SGH) gegründet wurde.</p><p class=\"text-lg text-gray-700\">Zu Anfang waren es nur wenige TT-Begeisterte und nur durch deren Idealismus, Opfer und Gemeinschaftssinn wurden die Anfangsschwierigkeiten überwunden. Im Laufe der Zeit kamen auch die Kritiker innerhalb der SGH nicht umhin, die damaligen Tischtennisspieler mit ihrer neuen Sportart anzuerkennen.</p></div><div class=\"space-y-6\"><div class=\"bg-blue-50/30 p-6 rounded-xl shadow-lg border-l-4 border-primary-600\">\n <h3 class=\"text-xl font-display font-bold text-gray-900 mb-3\">Gründung des Vereins</h3>\n <p class=\"text-gray-600 mb-3\"><strong>Datum:</strong> [Gründungsdatum]<br><strong>Gründer:</strong> [Wer hat den Verein gegründet?]<br><strong>Zweck:</strong> [Was war das Ziel?]</p>\n <p class=\"text-gray-600\"><strong>Gründungsgeschichte:</strong> [Wie kam es zur Gründung? Was waren die Umstände?]</p>\n </div><div class=\"bg-white p-6 rounded-xl shadow-lg border-l-4 border-primary-600\"><h3 class=\"text-xl font-display font-bold text-gray-900 mb-3\">10.06.1954 - Gründung des HTC</h3><p class=\"text-gray-600 mb-3\">Bei der am 20.05.1954 stattgefundenen Sitzung der SGH wurde die Trennung der einzelnen Abteilungen beschlossen. Somit sah sich die TT-Abteilung veranlasst, ihren Sportbetrieb in eigener Regie weiterzuführen.</p><p class=\"text-gray-600\">Am <strong>10.06.1954</strong> trafen sich 6 Damen und 22 Herren zur Gründungsversammlung in der Gaststätte „Zum Löwen\". Der neu gegründete Verein wurde unter dem Namen \"Harheimer Tischtennis-Club\" Mitglied des Landessportbundes Hessen.</p></div><div class=\"bg-green-50/30 p-6 rounded-xl shadow-lg border-l-4 border-primary-600\">\n <h3 class=\"text-xl font-display font-bold text-gray-900 mb-3\">Wichtiger Meilenstein</h3>\n <p class=\"text-gray-600 mb-3\"><strong>Jahr:</strong> [Wann ist das passiert?]<br><strong>Ereignis:</strong> [Was war der Meilenstein?]<br><strong>Auswirkung:</strong> [Wie hat das den Verein verändert?]</p>\n <p class=\"text-gray-600\"><strong>Hintergrund:</strong> [Was führte zu diesem Ereignis? Wie wurde es erreicht?]</p>\n </div><div class=\"bg-yellow-50/30 p-6 rounded-xl shadow-lg border-l-4 border-primary-600\">\n <h3 class=\"text-xl font-display font-bold text-gray-900 mb-3\">Großer Erfolg</h3>\n <p class=\"text-gray-600 mb-3\"><strong>Jahr:</strong> [Wann war der Erfolg?]<br><strong>Erfolg:</strong> [Was wurde erreicht?]<br><strong>Beteiligte:</strong> [Wer war daran beteiligt?]</p>\n <p class=\"text-gray-600\"><strong>Details:</strong> [Wie wurde der Erfolg erreicht? Was war besonders bemerkenswert?]</p>\n </div><div class=\"bg-white p-6 rounded-xl shadow-lg border-l-4 border-primary-600\"><h3 class=\"text-xl font-display font-bold text-gray-900 mb-3\">1964 - Neue Trainingsstätte</h3><p class=\"text-gray-600\">Mit der Erbauung der Schulturnhalle im Jahre 1964 stand eine für die damaligen Verhältnisse recht moderne Übungsstätte zur Verfügung, die dem HTC für einen Tag in der Woche überlassen wurde. Damit waren viele Probleme gelöst und es gab einen Aufschwung, der sich in einer steigenden Spielerzahl bemerkbar machte.</p></div><div class=\"bg-white p-6 rounded-xl shadow-lg border-l-4 border-primary-600\"><h3 class=\"text-xl font-display font-bold text-gray-900 mb-3\">1974 - Bürgerhaus</h3><p class=\"text-gray-600\">Mit der Erstellung des Bürgerhauses wurde wiederum neuer Trainingsraum geschaffen, der besonders für den Tischtennissport geeignet ist. Der HTC nahm die Gelegenheit war und hielt ab Mai 1974 seine Übungsabende im großen Saal des Bürgerhauses ab.</p></div><div class=\"bg-white p-6 rounded-xl shadow-lg border-l-4 border-primary-600\"><h3 class=\"text-xl font-display font-bold text-gray-900 mb-3\">1976 - Eintragung ins Vereinsregister</h3><p class=\"text-gray-600\">Die Eintragung in das Vereinsregister (e. V.) erfolgte im Jahre 1976 und gleichzeitig wurde dem Verein die Gemeinnützigkeit zuerkannt.</p></div><div class=\"bg-white p-6 rounded-xl shadow-lg border-l-4 border-primary-600\"><h3 class=\"text-xl font-display font-bold text-gray-900 mb-3\">1978/79 - Sportlicher Höhepunkt</h3><p class=\"text-gray-600\">Ein besonderes Geschenk machten die Spieler des HTC im Jubiläumsjahr ihrem Verein: Die 1. Herrenmannschaft wurde Meister der Bezirksklasse Ffm.-Ost und die 2. Herrenmannschaft Meister der Kreisklasse-A Ffm.-Nord. Nachdem auch die Schülermannschaft Meister ihrer Klasse wurde, ist die Saison 78/79 als absolut sportlicher Höhepunkt in der Vereinsgeschichte zu werten.</p></div><div class=\"bg-white p-6 rounded-xl shadow-lg border-l-4 border-primary-600\"><h3 class=\"text-xl font-display font-bold text-gray-900 mb-3\">Heute</h3><p class=\"text-gray-600\">Der HTC hat sich auch in Zukunft zur Aufgabe gemacht, allen interessierten Bürgern und Jugendlichen im Rahmen seiner Möglichkeiten das Tischtennisspielen als Leistungssport oder zur Freizeitgestaltung zu ermöglichen.</p></div></div></div>",
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"ttRegeln": "<div class=\"prose prose-lg max-w-none\"><p class=\"text-xl text-gray-600 mb-12\">Offizielle Regeln und Bestimmungen für den Tischtennissport</p><div class=\"bg-white rounded-xl shadow-lg p-8 mb-12\"><h2 class=\"text-3xl font-display font-bold text-gray-900 mb-8 text-center\">Grundregeln im Überblick</h2><div class=\"grid md:grid-cols-2 lg:grid-cols-3 gap-6\"><div class=\"text-center p-6 bg-gray-50 rounded-lg\"><h3 class=\"text-xl font-semibold text-gray-900 mb-2\">Spielfeld</h3><p class=\"text-gray-600 text-sm\">Tisch: 2,74m × 1,525m, Höhe: 76cm<br>Netz: 15,25cm hoch</p></div><div class=\"text-center p-6 bg-gray-50 rounded-lg\"><h3 class=\"text-xl font-semibold text-gray-900 mb-2\">Ball</h3><p class=\"text-gray-600 text-sm\">Durchmesser: 40mm<br>Gewicht: 2,7g</p></div><div class=\"text-center p-6 bg-gray-50 rounded-lg\"><h3 class=\"text-xl font-semibold text-gray-900 mb-2\">Schläger</h3><p class=\"text-gray-600 text-sm\">Belag: schwarz + farbig<br>(rot, grün, pink, blau, gelb, lila)<br>Holz: mindestens 85%</p></div><div class=\"text-center p-6 bg-gray-50 rounded-lg\"><h3 class=\"text-xl font-semibold text-gray-900 mb-2\">Aufschlag</h3><p class=\"text-gray-600 text-sm\">Ball muss sichtbar hochgeworfen werden<br>Mindestens 16cm Höhe</p></div><div class=\"text-center p-6 bg-gray-50 rounded-lg\"><h3 class=\"text-xl font-semibold text-gray-900 mb-2\">Satz</h3><p class=\"text-gray-600 text-sm\">Gewinn bei 11 Punkten<br>Mindestens 2 Punkte Vorsprung</p></div><div class=\"text-center p-6 bg-gray-50 rounded-lg\"><h3 class=\"text-xl font-semibold text-gray-900 mb-2\">Spiel</h3><p class=\"text-gray-600 text-sm\">Best of 5 oder 7 Sätze<br>Wechsel alle 2 Punkte</p></div></div></div><div class=\"bg-gradient-to-r from-primary-600 to-primary-700 rounded-xl p-8 text-white\"><h3 class=\"text-2xl font-display font-bold mb-6\">Weitere Informationen</h3><div class=\"space-y-4\"><p class=\"text-primary-100 leading-relaxed\">Die offiziellen ITTF-Regeln werden regelmäßig aktualisiert und gelten für alle internationalen Wettkämpfe. Für regionale Turniere können abweichende Bestimmungen gelten.</p><p class=\"text-primary-100 leading-relaxed\">Bei Fragen zu spezifischen Regeln wenden Sie sich an den <a href=\"https://www.tischtennis.de\" target=\"_blank\" class=\"underline hover:text-white\">Deutschen Tischtennis-Bund (DTTB)</a> oder Ihren regionalen Verband.</p><div class=\"mt-6 text-center\"><a href=\"https://www.tischtennis.de/dttb/regeln-satzung/satzung-ordnungen.html\" target=\"_blank\" class=\"inline-flex items-center px-8 py-4 bg-primary-600 hover:bg-primary-700 text-white font-bold rounded-lg transition-colors text-lg border-2 border-primary-600 shadow-lg\">🔗 Alle DTTB-Regeln und Ordnungen</a></div></div></div></div>",
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"satzung": {
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"pdfUrl": "/documents/satzung.pdf",
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"content": "<h1>Satzung</h1>\ndes Vereins der\nFreunde und Förderer der August-Jaspert-Schule\nin Frankfurt am Main\n<h2>§1</h2>\nName, Sitz und Geschäftsjahr\n1.\n<ul><li>Der Verein führt den Name \"Freunde und Förderer der August-Jaspert-Schule e.V.\", im</li><li>Folgenden \"Verein\" genannt.</li></ul>\n<ul><li>2.</li></ul>\n<p>Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt am Main uns ist im Vereinsregister beim<br>Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen.</p>\n<ul><li>3.</li></ul>\n<p>Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.</p>\n<h2>§2</h2>\nZweckbestimmung\n1.\n<ul><li>Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung der August-Jaspert-Schule.</li></ul>\n<ul><li>2.</li></ul>\n<ul><li>Die Bereitstellung von Sach- und Geldmitteln zur Unterstützung der August-JaspertSchule im Rahmen ihrer schulischen Aufgaben, um Schülerinnen und Schülern die</li><li>Teilnahme an gemeinschaftlichen Unternehmungen mit anderen Schülerinnen und</li><li>Schülern zu ermöglichen und den Schulelternbeirat in seiner gemeinnützigen Arbeit zu</li><li>unterstützen. Das schließt auch die Förderung und Durchführung von einzelnen</li><li>Projekten mit einem Bezug zur Schule ein, wie zum Beispiel Schülerbetreuung und</li><li>Hausaufgabenhilfe.</li></ul>\n<ul><li>3.</li></ul>\n<p>Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch<br>Beiträge, Spende, Zuschüsse, sonstige Zuwendungen sowie Einnahmen aus<br>Veranstaltungen des Vereins eingesetzt werden. Stammen die Spenden aus einer an<br>der gesamten Schule durchgeführten Elternspende, so werden 40% dieser Einnahmen<br>den Klassenkassen zur Verfügung gestellt. Die Verteilung auf die Klassen erfolgt<br>unabhängig von der individuellen Anzahl der Schüler pro Klasse. Diese Zuwendung darf<br>nur in Übereinstimmung mit § 2 Absatz 2 verwendet werden. Verantwortung hierfür<br>tragen die Verwalter der jeweiligen Klassenkasse in Abstimmung mit dem Vorstand.</p>\n<ul><li>4.</li></ul>\n<p>Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke auf dem<br>Gebiet der Erziehung und Bildung im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\"<br>der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig, er<br>verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.</p>\n<ul><li>5.</li></ul>\n<p>Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden. Die<br>Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen<br>aus Mitteln des Vereins.</p>\n<ul><li>6.</li></ul>\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder<br>durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstig werden.</p>\n<p>Seite 1 von 4</p>\n<p>zuletzt geändert am 18.12.2017</p>\n§3\nMitgliedschaft\n1.\n<p>Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Das Gesuch zur Aufnahme<br>ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet.</p>\n<h2>§4</h2>\nBeendigung der Mitgliedschaft\n1.\n<p>Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust<br>der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen.</p>\n<ul><li>2.</li></ul>\n<p>Die Beendigung der Mitgliedschaft durch Kündigung muss schriftlich gegenüber dem<br>Vorstand unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ende eines jeden<br>Kalenderjahres erklärt werden.</p>\n<ul><li>3.</li></ul>\n<p>Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann<br>dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung,<br>Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den<br>Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.<br>Das Mitglied hat das Recht, die Mitgliederversammlung anzurufen, die dann mit<br>einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder den Ausschlussbeschluss des Vorstands<br>aufhebt oder bestätigt. Das betroffene Mitglied hat in diesem Fall kein Stimmrecht.</p>\n<ul><li>4.</li></ul>\n<p>Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle<br>Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder<br>sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des<br>Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.</p>\n<ul><li>5.</li></ul>\n<p>Die Streichung eines Mitglieds aus der Mitgliederliste erfolgt durch den Vorstand, wenn<br>das Mitglied mit zwei Jahresbeiträgen in Verzug ist und diesen Betrag auch nach<br>schriftlicher Mahnung durch den Vorstand nicht innerhalb dreier Monate von der<br>Absendung der Mahnung an die letztbekannte Adresse des Mitglieds in voller Höhe<br>entrichtet. Inder Mahnung muss der Vorstand auf die bevorstehende Streichung der<br>Mitgliedschaft hinweisen.</p>\n<h2>§5</h2>\nMitgliedsbeiträge\n1.\n<p>Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres bzw. zwei Wochen nach<br>Vertragsschluss zu zahlen.</p>\n<ul><li>2.</li></ul>\n<p>Die Mitgliederversammlung beschließt über die Höhe der Mitgliederbeiträge, Umlagen<br>usw. mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.</p>\n<h2>§6</h2>\nOrgane des Vereins\n1.\n<p>Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.</p>\n<p>Seite 2 von 4</p>\n<p>zuletzt geändert am 18.12.2017</p>\n§7\nVorstand\n1.\n<p>Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende<br>Vorsitzende (zgl. Kassierer/in) und der/die Schriftführer/in. Der/Die Vorsitzende vertritt<br>den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied.</p>\n<ul><li>2.</li></ul>\n<p>Sofern der/die Schulleiter und ihre/sein Stellvertreter/in nicht dem Vorstand angehören,<br>sind sie ohne Stimmrecht an den Vorstandssitzungen zu beteiligen.</p>\n<ul><li>3.</li></ul>\n<p>Vorstand können nur natürliche Personen sein. Der Vorstand wird in der ordentlichen<br>Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Nach Fristablauf bleiben<br>die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt. Die unbegrenzte<br>Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig.</p>\n<ul><li>4.</li></ul>\n<p>Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner/ihrer Wahlzeit aus, hat der Vorstand<br>innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden des Vorstandsmitglieds eine<br>außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und für den Rest der<br>regelmäßigen Amtszeit des weggefallenen Vorstandsmitglieds ein neues<br>Vorstandsmitglied wählen zu lassen.</p>\n<ul><li>5.</li></ul>\n<p>Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und verwaltet sein Vermögen. Er kann<br>sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen<br>Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung<br>einsetzen. Die Entschließungen des Vorstands werden durch Mehrheitsbeschluss<br>gefasst, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.</p>\n<h2>§8</h2>\nMitgliederversammlung\n1.\n<p>Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.</p>\n<ul><li>2.</li></ul>\n<p>Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins alle zwei Jahre<br>innerhalb der ersten drei Monate eines Geschäftsjahres einberufen. Die Einladung<br>erfolgt zwei Wochen vorher schriftlich oder per Email durch den Vorstand mit<br>Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt<br>bekannte Mitgliedsadresse.</p>\n<ul><li>3.</li></ul>\n<ul><li>Als Tagesordnungspunkte der ordentlichen Mitgliederversammlung sind regelmäßig</li><li>aufzunehmen: Bericht des Vorstands, Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des</li><li>Vorstands, Wahl des Vorstands, Wahl der Kassen- und Ersatzkassenprüfer,</li><li>Beitragsfestsetzung.</li></ul>\n<ul><li>4.</li></ul>\n<p>Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich<br>einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung<br>von mindestens 25 % der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich unter Angabe des<br>Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird.</p>\n<ul><li>5.</li></ul>\n<p>Der/Die Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung.</p>\n<ul><li>6.</li></ul>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen<br>Mitglieder beschlussfähig.</p>\n<ul><li>7.</li></ul>\n<p>Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der erschienenen<br>Mitglieder, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt. Beschlüsse über<br>Satzungsänderungen bedürfen jedoch einer Zweidrittelmehrheit der erschienenen<br>Mitglieder.</p>\n<p>Seite 3 von 4</p>\n<p>zuletzt geändert am 18.12.2017</p>\n<ul><li>8.</li></ul>\n<p>Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll niedergelegt und<br>von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet.</p>\n<ul><li>9.</li></ul>\n<p>Sofern der/die Schulleiter/in und ihre/sein Stellvertreter/in nicht dem Verein angehören,<br>sind sie ohne Stimmrecht an der Mitgliederversammlung zu beteiligen.</p>\n<ul><li>Sofern der/die Vorsitzende des Elternbeirats und ihre/sein Stellvertreter/in nicht dem</li><li>Verein angehören, sind sie ohne Stimmrecht an der Mitgliederversammlung zu</li><li>beteiligen.</li></ul>\n<h2>§9</h2>\nKassenprüfer\n1.\n<p>Die ordentliche Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei<br>Kassenprüfer/innen und eine/n Ersatzkassenprüfer.</p>\n<ul><li>2.</li></ul>\n<p>Nach Fristablauf bleiben die Kassenprüfer bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt. Die<br>unbegrenzte Wiederwahl ist zulässig.</p>\n<ul><li>3.</li></ul>\n<p>Scheidet ein/e Kassenprüfer/in vor Ablauf seiner/ihrer Wahlzeit aus und ist ein/e<br>Ersatzkassenprüfer/in nicht vorhanden, hat der Vorstand innerhalb von drei Monaten<br>nach Ausscheiden des/der Kassenprüfers/Kassenprüferin eine außerordentliche<br>Mitgliederversammlung einzuberufen und für den Rest der regelmäßigen Amtszeit<br>des/der weggefallenen Kassenprüfers/Kassenprüferin eine/n neue/n Kassenprüfer/in<br>wählen zu lassen.</p>\n<ul><li>4.</li></ul>\n<p>Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße<br>Verbuchung und das Inventar zu prüfen und die Mitgliederversammlung über das<br>Ergebnis der Kassenprüfer zu unterrichten. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die<br>Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Ausgaben.</p>\n<h2>§ 10</h2>\nAuflösung des Vereins\n1.\n<ul><li>Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke</li><li>fällt das Vereinsvermögen an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Stadt Frankfurt</li><li>am Main) zwecks Verwendung zur Förderung von Bildung und Erziehung an der AugustJaspert-Schule.</li></ul>\n<ul><li>2.</li></ul>\n<p>Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten<br>Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes<br>abschließend beschließt.</p>\n<h2>§ 11</h2>\nSonstiges\n1.\n<p>Anträge auf Förderung können von der Schule (Schulleitung oder einzelner Lehrkräfte),<br>dem Schulelternbeirat oder Klassenelternbeiräten jederzeit gestellt werden. Der<br>Vorstand beschließt über die zu fördernden Projekte unter Berücksichtigung der<br>finanziellen Lage des Vereins. Anregungen aus der Elternschaft oder dem<br>Lehrerkollegium zur Arbeit des Fördervereins sind im Vorstand zu beraten. Der Vorstand<br>informiert den Schulelternbeirat und die Schulleitung über die zu fördernden Projekte.<br>Seite 4 von 4</p>\n<p>zuletzt geändert am 18.12.2017</p>"
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