Die Satzung des Harheimer Tischtennis Clubs regelt die Grundlagen unseres Vereins.
(1) Der Verein führt den Namen "Harheimer Tischtennis-Club 1954 e.V." (HTC).
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt am Main.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(1) Der Verein bezweckt die Förderung des Tischtennissports und die Pflege der Geselligkeit seiner Mitglieder.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
(2) Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
(3) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
(1) Die Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu benutzen.
(2) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten und den Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
(1) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
(2) Die Mitgliedsbeiträge sind im Voraus zu entrichten.
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
(2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
(3) Ein Mitglied kann aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden.
Organe des Vereins sind:
(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
(2) Sie wird vom Vorsitzenden mindestens einmal im Jahr einberufen.
(3) Die Mitgliederversammlung beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten des Vereins.
(1) Der Vorstand besteht aus:
(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
(3) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins.
Satzungsänderungen können nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
(1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
(2) Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine gemeinnützige Organisation.
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