import{u as s}from"./Bhye03_j.js";import{F as i}from"./BteKZQ9T.js";import{c as n,a as t,p as r,b as d,d as l,u as a,o as g}from"#entry";const o={class:"min-h-full py-16 bg-gray-50"},p={class:"max-w-4xl mx-auto px-4 sm:px-6 lg:px-8"},c={class:"bg-white p-8 rounded-xl shadow-lg"},u={class:"prose prose-lg max-w-none"},h={class:"mt-12 p-6 bg-primary-50 rounded-lg border border-primary-200"},m={class:"flex flex-col sm:flex-row gap-4 items-center justify-between"},v={href:"/documents/satzung.pdf",target:"_blank",class:"inline-flex items-center px-6 py-3 bg-primary-600 hover:bg-primary-700 text-white font-semibold rounded-lg transition-colors"},z={__name:"satzung",setup(x){return s({title:"Satzung - Harheimer TC"}),(f,e)=>(g(),n("div",o,[t("div",p,[e[4]||(e[4]=t("h1",{class:"text-4xl sm:text-5xl font-display font-bold text-gray-900 mb-6"}," Vereinssatzung ",-1)),e[5]||(e[5]=t("div",{class:"w-24 h-1 bg-primary-600 mb-8"},null,-1)),t("div",c,[e[3]||(e[3]=t("p",{class:"text-lg text-gray-600 mb-8"}," Die Satzung des Harheimer Tischtennis Clubs regelt die Grundlagen unseres Vereins. ",-1)),t("div",u,[e[2]||(e[2]=r('

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen "Harheimer Tischtennis-Club 1954 e.V." (HTC).

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt am Main.

(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

(1) Der Verein bezweckt die Förderung des Tischtennissports und die Pflege der Geselligkeit seiner Mitglieder.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.

(2) Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten.

(3) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Die Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu benutzen.

(2) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten und den Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

§ 5 Mitgliedsbeiträge

(1) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

(2) Die Mitgliedsbeiträge sind im Voraus zu entrichten.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

(2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.

(3) Ein Mitglied kann aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden.

§ 7 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand

§ 8 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

(2) Sie wird vom Vorsitzenden mindestens einmal im Jahr einberufen.

(3) Die Mitgliederversammlung beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten des Vereins.

§ 9 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus:

  • dem Vorsitzenden
  • dem stellvertretenden Vorsitzenden
  • dem Kassenwart
  • dem Schriftführer

(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt.

(3) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins.

§ 10 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen können nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

§ 11 Auflösung des Vereins

(1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

(2) Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine gemeinnützige Organisation.

',1)),t("div",h,[t("div",m,[e[1]||(e[1]=t("div",null,[t("h4",{class:"text-lg font-semibold text-primary-800 mb-2"},"Satzung als PDF herunterladen"),t("p",{class:"text-primary-700 text-sm"}," Laden Sie die vollständige Satzung als PDF-Dokument herunter. ")],-1)),t("a",v,[d(a(i),{size:20,class:"mr-2"}),e[0]||(e[0]=l(" PDF herunterladen ",-1))])])])])])])]))}};export{z as default};