import { mergeProps, unref, useSSRContext } from 'vue'; import { ssrRenderAttrs, ssrRenderComponent } from 'vue/server-renderer'; import { FileText } from 'lucide-vue-next'; import { u as useHead } from './v3-BQ4jllfP.mjs'; import './server.mjs'; import '../nitro/nitro.mjs'; import 'node:http'; import 'node:https'; import 'node:events'; import 'node:buffer'; import 'node:fs'; import 'node:path'; import 'node:crypto'; import 'node:url'; import '../routes/renderer.mjs'; import 'vue-bundle-renderer/runtime'; import 'unhead/server'; import 'devalue'; import 'unhead/utils'; import 'unhead/plugins'; import 'vue-router'; const _sfc_main = { __name: "satzung", __ssrInlineRender: true, setup(__props) { useHead({ title: "Satzung - Harheimer TC" }); return (_ctx, _push, _parent, _attrs) => { _push(`
Die Satzung des Harheimer Tischtennis Clubs regelt die Grundlagen unseres Vereins.
(1) Der Verein f\xFChrt den Namen "Harheimer Tischtennis-Club 1954 e.V." (HTC).
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt am Main.
(3) Das Gesch\xE4ftsjahr ist das Kalenderjahr.
(1) Der Verein bezweckt die F\xF6rderung des Tischtennissports und die Pflege der Geselligkeit seiner Mitglieder.
(2) Der Verein ist selbstlos t\xE4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(1) Mitglied des Vereins kann jede nat\xFCrliche Person werden, die die Ziele des Vereins unterst\xFCtzt.
(2) Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
(3) \xDCber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
(1) Die Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu benutzen.
(2) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung und die Beschl\xFCsse der Vereinsorgane zu beachten und den Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
(1) Die H\xF6he der Mitgliedsbeitr\xE4ge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
(2) Die Mitgliedsbeitr\xE4ge sind im Voraus zu entrichten.
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
(2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\xE4rung gegen\xFCber dem Vorstand.
(3) Ein Mitglied kann aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden.
Organe des Vereins sind:
(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
(2) Sie wird vom Vorsitzenden mindestens einmal im Jahr einberufen.
(3) Die Mitgliederversammlung beschlie\xDFt \xFCber alle wichtigen Angelegenheiten des Vereins.
(1) Der Vorstand besteht aus:
(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gew\xE4hlt.
(3) Der Vorstand f\xFChrt die Gesch\xE4fte des Vereins.
Satzungs\xE4nderungen k\xF6nnen nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
(1) Die Aufl\xF6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
(2) Bei Aufl\xF6sung des Vereins f\xE4llt das Vereinsverm\xF6gen an eine gemeinn\xFCtzige Organisation.
Laden Sie die vollst\xE4ndige Satzung als PDF-Dokument herunter.